FAQ

Es ist noch viel zu wenig bekannt, was die Homöopathie leisten kann. Denn gerade bei chronischen Erkrankungen sind die therapeutischen Möglichkeiten der technischen Medizin begrenzt. Hier kann die Homöopathie ergänzend zum Einsatz kommen, weil diese Medizin die ganze Frau betrachtet, also die körperlichen wie die psychischen Symptome.

Mein Schlüsselerlebnis für Homöopathie war die Tatsache, dass ich selbst als Patientin in der Frauenheilkunde erleben musste, dass mir mit der herkömmlichen Medizin nicht geholfen werden konnte. Da ich von der ärztlichen homöopathischen Behandlung sehr profitierte, habe ich mich der Ausbildung in klassischer Homöopathie beim Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) in München gewidmet.

Seit 2006 behandle ich mit der Homöopathie erfolgreich Frauen mit chronischen Erkrankungen: Kinderwunsch, Schwangerschaft/Wochenbett, Regelbeschwerden, Kopfschmerz/Migräne, Wechseljahre, Brustkrebs, Sexualität

Wahlärztinnen besitzen im Vergleich zu Vertragsärztinnen keine Verträge mit den Krankenkassen. Die Wahlärztin kann das Honorar nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Deswegen erhalten Sie eine Rechnung, die Sie innerhalb von 3 Wochen bezahlen müssen. Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes (nicht des Honorars) können Sie sich aber von der Krankenkasse erstatten lassen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag noch einmal erhöht werden.

Der entscheidende Vorteil von Wahlärztinnen liegt darin, dass diese sich mehr Zeit für ihre Patientinnen nehmen können. Wahlärztinnen nehmen mit ihren Leistungen inzwischen eine wichtige Rolle im gesamten öffentlichen Gesundheitssystem ein. Die Bezeichnung Wahlärztin leitet sich vom Recht der Patientin ab, ihre Ärztin frei wählen zu können.

Privatarztsystem in Deutschland

Als Patientin einer Privatärztin müssen Sie privatversichert sein oder aber die Behandlung selbst bezahlen. Anders als die meisten niedergelassenen Ärztinnen in Deutschland sind Privatärztinnen keine sogenannten „Vertragsärzte“ (früher: Kassenärzte): Sie haben keine Zulassung für die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt deshalb die Kosten für eine Behandlung durch die Privatärztin nur, wenn es sich um einen Notfall gehandelt hat.

Jede Privatärztin ist approbierte Ärztin,  mit einem akademischen Studium, das mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wurde. Sie ist damit in Deutschland zur Behandlung von Patientinnen offiziell zugelassen. Zudem ist sie an das Berufsrecht gebunden und muss Mitglied der Ärztekammer sein. Diese Institution hat die Aufsicht über die Ärzte, fördert die Aus- und Weiterbildung und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen der Ärztin und der Patientin.

Das Arzthonorar muss nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Die Gebühren errechnen sich aus der Multiplikation einer Bewertungszahl mit dem gültigen Punktwert (z. B. eingehende Beratung von über zehn Minuten Dauer, Ziffer 3, Grundhonorar 8,73 Euro). Diese Gebühr wird je nach Aufwand mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen dem 1-fachen und 3,5-fachen Satz. Der Faktor kann mittels einer Honorarvereinbarung auch davon abweichend vereinbart werden. Die Patientin muss die Honorarrechnung an die Privatärztin bezahlen. Die Honorarrechnung kann die Patientin bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) zur Erstattung einreichen.

Die sogenannte Heidelberger Studie hat gezeigt, dass unter homöopathischer Therapie mehr Frauen ein Kind zur Welt brachten, als mit der Hormonbehandlung.

An Nebenwirkungen waren unter homöopathischer Therapie bei wenigen Patientinnen eine vorübergehende Hautunreinheit aufgetreten, bei der Hormontherapie bei allen Patientinnen eine deutliche Verschlechterung des Allgemeinbefindens.

Der Vorteil meiner Behandlung besteht darin, dass mit Hilfe der homöopathischen Arznei Ihr hormonelles Gleichgewicht reguliert wird und Sie nach der Behandlung gesünder sind.
Obwohl die üblichen Therapien immer weiter verbessert wurden, sind nach wie vor die Nebenwirkungen von OP, Bestrahlung und Chemotherapie auf herkömmlichem Weg wenig zu beeinflussen.

Die Erfahrung zeigt, dass Krebspatientinnen durch homöopathische Arzneien deutlich weniger an den Nebenwirkungen leiden.

Das ist sehr verschieden, abhängig von der Dauer und Schwere der Erkrankung. Es gelingt nicht immer, dass Sie bereits mit der Verordnung der ersten Arznei beschwerdefrei werden. In der Regel dauert es einige Monate, bis sich deutliche Therapierfolge zeigen.

Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (s. z.B. http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm) und werden i.a. von privaten Krankenkassen und Beihilfen übernommen. Ich setze Steigerungsfaktoren im Bereich 2,3-5 an, je nach Konsultationsdauer. Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.